Recht Schutz Blog

Mahnbescheid eines ausländischen Gerichtes

22. Juli 2010

Eines schönen Tages erhält meine Freundin Ria eine besondere Post. Ria, zuhause in der wunderschönen Steiermark, hat ein Schreiben eines deutschen Amtsgerichtes in ihren Händen. Die Überschrift lautet “Mahnbescheid“.

Weiter steht da, dass die XY GmbH Ansprüche gegen sie geltend macht. Einzelne Zahlen summieren sich zu einem Gesamtbetrag von 506,- €. Und danach folgen schön geordnet die Kosten des Verfahrens mit einem Gesamtbetrag von 67,05 €. Und - nicht zu vergessen “Zuzüglich der Zustellungskosten dieses Bescheides”.

Dann wird Ria noch darauf hingewiesen, wenn sie nicht zahlt und auch nicht fristgerecht bei diesem ausländischen Gericht Widerspruch erhebt, dann gibt es einen “Vollstreckungsbescheid” und danach die “Zwangsvollstreckung“.

Ria ist ganz aus dem Häuschen, sie weiß nicht, wieso diese XY GmbH von ihr Geld will, das sie nicht hat. Sie weiß nicht, was es mit diesem fremden Gericht auf sich hat.

Dabei hat Ria noch Glück. Angenommen sie hätte ein ähnliches Schreiben von einem spanischen oder einem polnischen Gericht bekommen - auf spanisch oder polnisch!

Ja, da ist ja noch ein Schreiben des Amtsgerichtes, ein “Beschluss“: Sie wird aufgefordert binnen Monatsfrist einen in Bundesrepublik Deutschland wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten zu benennen oder besser gleich einen Prozessbevollmächtigten.

Wie soll sie das machen? Was sagen die Freunde - geh zur Arbeiterkammer, lass dich beraten. Sind die in Deutschland prozessbevollmächtigt?

Um ihr Recht durchzusetzen muss sie sich in Österreich und in Deutschland professionell vertreten lassen. Und sie hat große Angst, welche Kosten auf sie zukommen können. In der aufkommenden Panik überlegt sie schon, wie sie das Geld auftreiben kann, nur um diesem Horror zu entkommen. Wer kann ihr das Geld vorstrecken, ohne dass ihre Familie und die Kinder darunter leiden?

Dieser Horror ist leider keine Fiktion.



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